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14.5.2023: Absolutes Halteverbot ab 15.5.2023 in der Kedenburgstraße 13.5.2023: Unser beantragtes Bürgerbegehren für die Umsetzung des Straßenumbaus in der Straße „Am Neumarkt“ nach Variante 1 wurde als „unzulässig abgelehnt“, weil die von der Bezirksverwaltung geplante Variante 1 in der vorliegenden Form wohl gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen würde und dies damit außerhalb der Entscheidungsbefugnis der Bezirksversammlung …

