Bürgerbegehren: Der Weg zum Erfolg erfordert Ausdauer

Liebe Nachbarn und Interessierte,

wir hatten Ihnen zugesichert, Sie auf dem Laufenden zu halten, wie man unserer demokratischen Mitbestimmung mittels eines amtlichen Bürgerbegehrens im vorliegenden Fall des Straßenumbaus in der Straße „Am Neumarkt“ gerecht wird. Aus Sicht unserer Bürgerinitiative ist der geplante Straßenumbau vom Ausmaß einseitig überzogen und nicht zielführend. Der geplante Umbau, der bereits begonnen hat, steht nach unserer Einschätzung überdies nicht im Verhältnis zu den „Opfern“: Abholzung des jahrzehntealten Baumbestands, Verlust über die Hälfte der Parkplätze (das verlagert die Parkplatzsuche wohl nur in die engen Wohn-Seitenstraßen) und auf dem Schulweg wird nicht wirklich deutlich was besser. Ganz im Gegenteil kommen die Parkplatzbedarfe aus zwei großen Neubauprojekten (Wohnobjekt Am Neumarkt mit über 380 Wohneinheiten und ein mögliches Tribünen-Stadion mit vielen hundert Besuchern) noch zusätzlich dazu.

Man hätte vieles vermeiden können, hätte man die Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Pendlern, Radfahrern, Schul- und Kitabesuchern informiert und sich vorher mit ihnen an einen Tisch gesetzt.

Was aber ist geschehen: Wir wurden quasi morgens mit dem Hinweisschild: „Baumpflege“ auf das Parkverbot hingewiesen und abends waren quasi die Bäume und der Allee-Charakter der Straße weg.

Jetzt mussten wir mühsam recherchieren, was Am Neumarkt los ist und was noch ansteht. Erst dann bekamen wir mit, dass hier keine Instandsetzung, sondern ein Komplettumbau der Straße geplant ist, von dem i.d.R. niemand was wusste. Dann sagte man uns auf unsere Nachfragen, dass es angeblich für die Radfahrer besser werden soll. Aber wie kann das sein, wenn sich mit den LKWs morgens an der Kreuzung an der Kedenburgstraße nichts bessert und insbesondere die Schulkinder ab dem Nadelöhr der Efftingestraße wieder im Mischverkehr zu den LKWs auf die Straße zurück müssen.

Also kam schnell der Eindruck auf, es geht wohl gar nicht um unsere Schulkinder geht, es geht wohl eher um eine tendenziell übergriffige Erziehungsmaßnahme, mit der den Menschen und den Pflegediensten, die auf ihr Auto angewiesen sind, die Parkmöglichkeiten genommen werden sollen? Dieser Eindruck hat sich bis heute leider eher verfestigt und wird überall in der Presse bei ähnlichen „Projekten“ bestätigt. Das hat im Ergebnis auch nicht unbedingt was mit Klimaschutz zu tun. Die Pendler werden trotzdem morgens aus dem Umland zur Arbeit kommen müssen. Die Parkplatzsuche wird nur noch einige Stufen aufreibender, andauernder und energieintensiver. Von den möglichen Staus, Ärger und Abgasen mal ganz zu schweigen. Über 30% des Verkehrsaufkommens wird bereits heute generell durch die Parkplatzsuchen verschwendet. Dann ist es aus Gründen des Schutzes der Ressourcen und des Umweltschutzes angesagt, die Parkplatzsuche effektiver (Apps, Quartierparkplätze usw.) zu gestalten als künstlich zu verknappen. Ein „Sowohl als auch“ und mündigen Bürgern die Wahl und Entscheidung belassen:

Menschen in Realitäten befähigen statt zu bevormunden, sollte das Mittel der Wahl sein. Nur gemeinsam statt gegeneinander schaffen wir das!

Da sich die Bürgerinitiative nicht ernst genommen fühlte, waren wir gezwungen, auf das Instrument des Bürgerbegehrens zurückzugreifen:

Das 1. Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Eichtal Quartier (in dankbarer Unterstützung mit dem Verein mehr-demokratie.de entstanden):

Die „Ablehnung“ unseres 1. Bürgerbegehrens (Hinweis zur seltsam anmutenden Begründung des Bezirksamts: Die Variante 1 hatte nicht die Bürgerinitiative geplant, sondern das Bezirksamt Wandsbek):

Hiergegen mussten wir Widerspruch einlegen und zusätzlich die Schlichtungsstelle anrufen:

Eine schriftliche Reaktion des Bezirksamts auf unseren Widerspruch erfolgte inhaltlich bis heute nicht.

Das 2. Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Eichtal Quartier:

Die vom Bezirksamt „vorgeschriebene“ Einschränkung unseres Bürgerbegehrens als „empfehlende“ Frage macht das Bürgerbegehren und den anschließenden Bürgerentscheid rechtlich wirkungslos und ist deshalb inakzeptabel. Die rechtliche Begründung seitens des Bezirksamts hat die Bürgerinitiative von mehreren kompetenten Stellen überprüfen lassen. Dort wird die Sicht des Bezirksamts nicht geteilt.

Hiergegen mussten wir deshalb erneut Widerspruch einlegen und die Schlichtungsstelle anrufen:

Eine schriftliche Reaktion des Bezirksamts auf unseren Widerspruch erfolgte inhaltlich bis heute nicht.

Das 3. Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Eichtal Quartier (da uns keine andere Wahl gelassen wurde und die Bäume allesamt weg waren, mussten wir uns nun auf die Parkplätze konzentrieren):

Die „Ablehnung“ unseres 3. Bürgerbegehrens:

Hiergegen mussten wir aus ähnlichen Gründen Widerspruch einlegen und erneut die Schlichtungsstelle anrufen:

Wie in den anderen Fällen wurde lediglich der Eingang des Widerspruchs schriftlich vom Bezirksamt bestätigt. Ansonsten erfolgte keine inhaltliche, schriftliche Reaktion.

Neben diesen Widerspruchsverfahren soll auf unser Betreiben sehr zeitnah (Stand: 5.7.2023) eine „Schlichtungskommission“ von der bezirklichen Aufsichtsstelle eingerichtet werden. Eine sehr kleine „Abordnung“ unserer Bürgerinitiative wird Mitglied der Kommission sein. Auf Wunsch der Aufsichtsstelle soll während des Schlichtungsverfahrens Stillschweigen herrschen. Ob wir uns als Bürgerinitiative diesem Wunsch anschließen können, ist noch nicht entschieden, da wir uns Ihnen und unseren Mitgliedern zur Offenheit und Transparenz quasi verpflichtet fühlen. Transparenz und Mitbestimmung sind die Pfeiler unserer Bürgerinitiative.

Stand 28.8.2023: Nach sage und schreibe fast zwei Monaten hat die bezirkliche Aufsichtsstelle (Vorsitz in der Schlichtungskommission) trotz mehrfacher Erinnerungen unsererseits keinen Termin für die erste Zusammenkunft der Schlichtungskommission benannt.

Am 31.8.2023 fand nunmehr die erste Sitzung der Schlichtungskommission statt.

Vereinbart wurde in der Schlichtungskommission am 31.08.2023 (nach fast acht Wochen Warten auf diesen Termin. Die BI hatte zuvor mehrfach das Stattfinden angemahnt. Am 5.7.2023 wurde nämlich ein sofortiges Stattfinden in den Schlichtungsverhandlungen vereinbart):

„Die Schlichtungskommission einigt sich auf folgendes Ergebnis:

  1. Das Bezirksamt prüft die Möglichkeiten, im betroffenen Bereich Parkplätze zu schaffen.
  2. Eine mögliche Formulierung für ein zulässiges Bürgerbegehren könnte lauten: „Sind Sie dafür, dass für die in der Straße Am Neumarkt zwischen Eftingestraße und Luetkensallee durch den Umbau entfallenden Parkplätze Ersatz in gleicher Anzahl in einer Entfernung von [eine von der Initiative nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten einzufügende Zahl] Metern Ersatz geschaffen wird?“ Das Bezirksamt sagt zu, bis Dienstag, den 05.09.2023, abschließend zu prüfen, ob diese Formulierung dort für zulässig erachtet wird und teilt das Ergebnis sowie erforderlichenfalls notwendige Ergänzungen oder Änderungen den anderen Mitgliedern der Schlichtungskommission bis zu dem genannten Datum mit.
  3. Die Initiative teilt bis Freitag, den 08.09.2023, den anderen Mitgliedern der Schlichtungskommission mit, ob sie dem Ergebnis der Schlichtung zustimmt.“

Sachstand 13.9.2023:

Zu Punkt 2:

  • Die BI ging die Rückmeldung nicht termingerecht zu. Diese mussten wir zuvor anmahnen.
  • Die Stellungnahme des Rechtsamts (persönlich Teilnehmer an der Schlichtungskommission) des Bezirksamts:

„… Wir haben den Formulierungsvorschlag geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Formulierung in dieser Form zulässig wäre: „Sind Sie dafür, dass das Bezirksamt prüft, für die in der Straße Am Neumarkt zwischen Eftingestraße und Luetkensallee durch den Umbau entfallenden Parkplätze Ersatz in gleicher Anzahl in einer Entfernung von [eine von der Initiative nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten einzufügende Zahl] Metern unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben zu schaffen?“

  • Die nachträglichen inhaltlichen Veränderungen der Vorlagefrage durch das Rechtsamt sind für die Bürgerinitiative inakzeptabel. Eigentlich sollte das Rechtsamt nur die rechtliche Zulässigkeit der Vorlagefrage prüfen.
  • Die BI forderte das Bezirksamt auf, die eigenmächtigen Veränderungen der Vorlagefrage rechtlich nachvollziehbar zu begründen. Explizit stellt die BI fest, dass in der Stellungnahme des Bezirksamts die in der Schlichtungskommission vereinbarte Vorlagefrage rechtlich nicht bewertet wurde, sondern eine mögliche andere Vorlagefrage des Bezirksamts für zulässig erklärt wurde.
  • Das Bezirksamt verweigert trotz unserer ausdrücklichen Aufforderung eine Begründung hierfür.

„…Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir darauf hinweisen, dass nach dem derzeitigen Sachstand keine weitere Begründung des Bezirksamtes im Zusammenhang mit dem Formulierungsvorschlag aus der Schlichtungsverhandlung erfolgen wird. In dem Schlichtungsverfahren wurde vereinbart, dass das Bezirksamt prüft, ob die Formulierung für zulässig erachtet wird und das Ergebnis sowie erforderlichenfalls notwendige Ergänzungen oder Änderungen mitteilt. Dieser Vereinbarung ist das Bezirksamt mit E-Mail vom 7. September 2023 nachgekommen. Die Vorlage einer vollumfänglichen Prüfung an die Bürgerinitiative würde erst bei einem formal eingereichten Bürgerbegehren durch das Bezirksamt erfolgen.

Wir gehen daher derzeit davon aus, dass vom Bezirksamt derzeit nichts weiteres zu veranlassen ist.“

Zu Punkt 1:

Erwartungsgemäß stellt das Bezirksamt schriftlich fest, dass nahezu kein weiterer Parkraum geschaffen werden könne.

„…Aus dem Schlichtungsverfahren vom 31.08.2023 ist der Auftrag an das Bezirksamt ergangen zu prüfen, ob Ersatzparkplätze/-flächen in dem Umfang, wie Parkplätze durch die Straßenbaumaßnahme wegfallen, in der nahen Umgebung realisiert werden können. Nach erneuter und umfassender Prüfung durch die Fachämter Management des öffentlichen Raumes (MR), Stadt- und Landschaftsplanung (SL), Sozialraummanagement (SR) und Bezirklicher Sportstättenbau (M/BS) kommt das Bezirksamt zu dem Ergebnis, dass keine Ersatzparkflächen/-plätze in größerer Anzahl in der Umgebung Am Neumarkt geschaffen werden können. Das angesprochene Bebauungsplanverfahren Wandsbek 83 (Wohnungsbau und Sportanlage) ist mittlerweile abgeschlossen und im Februar 2022 in Kraft getreten. Die für den Wohnungsbau herzustellende Planstraße ist im festgesetzten Querschnitt hinsichtlich der möglichen Unterbringung an Parkständen bereits ausgeschöpft und im Bau. Ein weiteres Bebauungsplanänderungsverfahren Wandsbek 56 2. Änderung – derzeit im Verfahren – betrifft lediglich die privaten Grundstücksflächen, sodass auch hier keine Potentiale für die Schaffung öffentlicher Parkstände erkannt werden können. Des Weiteren wird auf den jüngst ergangenen Beschluss zur Drs. 21-7512 (Baumaßnahme: Bezirkliche Radverkehrsmaßnahme Teilbaumaßnahme: Am Neumarkt von Efftingestraße bis Luetkensallee) im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft verwiesen. Vorausgegangen ist eine intensive Prüfung der Planung durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes mit dem Ziel, weitere Parkstände zu generieren. Die aufgezeigten Potentialflächen für Parkstände wurden vom zuständigen Fachausschuss nicht unterstützt, so dass im Rahmen der Planung/des Umbaus keine weiteren Parkstände geschaffen werden können. Die Möglichkeiten einer vergünstigen Nutzung bereits vorhandener privatwirtschaftlicher Parkangebote (Parkhaus) liegen nicht im Verantwortungsbereich des Bezirksamtes und können daher nicht in die Prüfung einbezogen werden.“

Bewertungen durch die BI:

Insbesondere zu Punkt 1 ist festzustellen, dass die Ortskenntnis der Bürgerinitiative bereits im Rahmen der Schlichtungsverhandlungen das angebliche Prüfergebnis des Bezirksamts vorweggenommen und deshalb betont hatte, dass eine Ersatzbeschaffung für die weggeplanten Parkstände nicht ohne Eigentumserwerb und gegebenenfalls das Anmieten von Flächen in einem privaten Parkhaus (Hamburger Verkehrsanlagen) realisierbar sein wird.

Die Verhandlungen mit dem Bezirksamt haben sich erwartungsgemäß weder als verlässlich noch zielführend erwiesen. Die Bürgerinitiative zeigt sich nicht überrascht, sondern bestärkt in der Auffassung, dass das Bezirksamt wohl nur Zeit gewinnen und Fakten durch Bagger schaffen will. Überdies stellt die Bürgerinitiative erneut (wie auch zuvor in den Begründungen der Widerspruchsverfahren) fest, dass der Wegfall der öffentlichen Parkplätze politisch motiviert zu sein scheint und daher auf Verhandlungsbasis mit keinen Maßnahmen zu rechnen ist, die zu einer Besserung der Parkplatzlage nach dem Umbau der Straße führen wird. Diese Einschätzung wird bestärkt, weil in der damaligen Variantenabwägung aus Sicht der Bürgerinitiative kein angemessener, rechtlich verpflichtender Interessenausgleich stattgefunden hat. Bei einer derartig negativen Benachteiligung des MIV hätte man sich verpflichtet sehen müssen, sich im Interesse der Bürger notfalls für eine Null-Variante entscheiden zu müssen.

Fazit:

  • Die Bürgerinitiative beabsichtigt, die Verhandlungen der Schlichtungskommission zu beenden und diese als gescheitert zu erklären.
  • Hiernach muss die Schlichtungsstelle die Widerspruchsverfahren inhaltlich bearbeiten und entscheiden.
  • Die Bürgerinitiative würde sich gerne auf der Grundlage der am 31.08.2023 vereinbarten Vorlagefrage durch Anzeige eines entsprechenden Bürgerbegehrens die rechtliche Begründung der Unzulässigkeit dieser Frage beim Bezirksamt abholen. „Sind Sie dafür, dass für die in der Straße Am Neumarkt zwischen Efftingestraße und Luetkensallee durch den Umbau entfallenden Parkplätze Ersatz in gleicher Anzahl in einer Entfernung von maximal 500 Metern Ersatz geschaffen wird?

Folglich zeigte die Bürgerinitiative am 15.9.2023 diese Vorlagefrage als Bürgerbegehren amtlich an.

Der Bezirksamtsleiter erklärte mit Bescheid vom 22.9.2023 die Vorlagefrage für unzulässig, an der sein Rechtsamt im Rahmen der Schlichtungsverhandlungen mitgewirkt hatte. Immerhin haben wir jetzt eine Begründung, die es rechtlich zu prüfen gilt und danach entschieden werden muss, ob Klage eingereicht wird.

Am 22.10.2023 eröffnete die Bürgerinitiative das nächste Widerspruchsverfahren (siehe nachfolgende Downloads). An diesem Punkt sei angemerkt, dass die vorherigen Widerspruchsverfahren bis heute unbeantwortet geblieben sind.

Neben den dringenden Problemen um den Umbau der Straße „Am Neumarkt“ steht inzwischen die generelle Unzufriedenheit im Mittelpunkt unserer ehrenamtlichen Bemühungen. Schnell mussten wir feststellen, dass dieses „Verfahren“ im Umgang mit uns Bürgern längst nicht nur bei uns „Am Neumarkt“ so gewählt wurde. Auch andere Bürgerinitiativen haben den Eindruck, dass man sie „am langen Arm verhungern“ lassen will. Daher mussten wir uns dazu entscheiden, uns unter dem Namen „WirWandsbek“ Allianz Bürgerinitiativen/Interessengemeinschaften zusammen zu schließen. Auch das zeigte Wirkung. Unlängst hat der Bürgermeister den Umbau der Rodigallee auf Eis gelegt. Gemeinsam. Stark.

Bürgerbegehren: Der Weg zum Erfolg erfordert Ausdauer

“Nach Bürgerbegehren: Tangstedter Landstraße wird nicht umgebaut” – Hier geht es zum Link des NDR-Berichts:

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Nach-Buergerbegehren-Tangstedter-Landstrasse-wird-nicht-umgebaut,langenhorn208.html

Amtliches Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: Der Weg zur langen Ausdauer und belohnenden Ergebnissen

In einer Demokratie haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, aktiv an politischen Entscheidungen teilzunehmen und ihre Meinung einzubringen. Ein Instrument, das ihnen dabei zur Verfügung steht, ist das amtliche Bürgerbegehren, das bei bedeutenden Vorhaben mit langer Ausdauer eine zentrale Rolle spielt. Es ermöglicht den Menschen wie in der Straße “Am Neumarkt”, ein konkretes Anliegen zu verfolgen und bei einem erfolgreichen Verlauf den Weg zum amtlichen Bürgerentscheid einzuschlagen. Doch dieses Vorhaben erfordert eine starke Entschlossenheit, da vorzeitige Kompromissvorschläge nicht immer die ursprüngliche Zielsetzung des Bürgerbegehrens erfüllen.

Was ist ein amtliches Bürgerbegehren?

Ein amtliches Bürgerbegehren ist ein demokratisches Instrument, das es Bürgern ermöglicht, direkt Einfluss auf kommunale Entscheidungen zu nehmen. Es wird initiiert, wenn eine bestimmte Anzahl von Unterstützern eine Petition unterzeichnet, die ein konkretes Anliegen oder Vorhaben betrifft. Dieses Anliegen muss in Hamburg in den Kompetenzbereich der jeweiligen Bezirksversammlung fallen, wie etwa die Abwendung von einseitig überzogenen Straßenumbauten, Errichtung eines neuen Bürgerzentrums, den Erhalt eines bedrohten Naturschutzgebiets oder die Änderung einer kommunalen Satzung.

Die Hürden eines amtlichen Bürgerbegehrens

Der Weg zum amtlichen Bürgerentscheid ist nicht einfach. Je nach Land und Gemeinde sind bestimmte Hürden zu überwinden, um das Begehren für zulässig zu erklären. Diese können die Anzahl der notwendigen Unterschriften, rechtliche Vorgaben oder zeitliche Rahmenbedingungen umfassen. Da dies eine erhebliche Herausforderung darstellen kann, erfordert ein erfolgreiches Bürgerbegehren eine starke und gut organisierte Bürgerbewegung.

Das Ringen um langfristigen Erfolg

Einmal gestartet, erfordert die Verfolgung eines Bürgerbegehrens oftmals langen Atem und eine unerschütterliche Entschlossenheit. Die zentrale Herausforderung liegt darin, den Fokus auf die ursprüngliche Zielsetzung zu bewahren und sich nicht mit unzureichenden Kompromissvorschlägen zufriedenzugeben, die das Anliegen verwässern könnten. Politische Entscheidungen und Verhandlungen sind komplex, und es kann viel Zeit und Mühe erfordern, die gewünschten Veränderungen durchzusetzen.

Die Bedeutung von Ausdauer und Zusammenhalt

Um ein langwieriges Vorhaben wie ein amtliches Bürgerbegehren zum Erfolg zu führen, ist es entscheidend, dass die Initiierenden, Unterstützer und Beteiligten an einem Strang ziehen und einen starken Zusammenhalt bewahren. Eine transparente Kommunikation, regelmäßige Aktualisierungen und das Einbeziehen der Bürger in den gesamten Prozess sind dabei essenziell, um das Engagement aufrechtzuerhalten.

Die Belohnung: Ein amtlicher Bürgerentscheid

Wenn es gelingt, ausreichend Unterstützer zu mobilisieren und die Hürden zu überwinden, kann das amtliche Bürgerbegehren schließlich zu einem amtlichen Bürgerentscheid führen. Bei einem Bürgerentscheid haben dann alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, direkt über das Anliegen abzustimmen. Ein solcher Entscheid ist ein starkes Zeichen für die Demokratie und sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv an wichtigen lokalen Entscheidungen beteiligt werden.

Fazit: Der Weg zum Erfolg erfordert Ausdauer

Ein amtliches Bürgerbegehren bis hin zu einem Bürgerentscheid ist zweifellos ein Vorhaben mit langer Ausdauer. Doch die Mühe und Entschlossenheit werden am Ende belohnt, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme erheben, um eine positive Veränderung in ihrer Gemeinde herbeizuführen. Die Möglichkeit, aktiv an politischen Entscheidungen teilzunehmen, stärkt das Gefühl der Mitbestimmung und zeigt, dass eine engagierte Zivilgesellschaft eine Kraft ist, die wirkliche Veränderungen bewirken kann.

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